Der Deutsche Schäferhund wird im Schweizer Kanton Tessin und Glaraus, als eine potentiell gefährliche Rasse auf der Rasseliste geführt. Zu seiner Haltung ist dort eine kantonale Bewilligung erforderlich, für die unter anderem ein Wesenstest für Hunde verlangt wird. Der potentielle Halter muss außerdem einen Strafregisterauszug vorweisen.